Pflanzenbau
Meldungen
Schilf-Glasflügelzikade
Ausnahmen von der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6-Ausnahme)
© U. Benker, LfL
Ab dem Antragsjahr 2026 darf zur Bekämpfung der durch die Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) übertragenen Krankheiten (Stolbur) unter bestimmten Bedingungen auf die Mindestbodenbedeckung verzichtet werden. Es geht dabei um Ackerflächen, auf denen Rüben, Kartoffeln, Rote Bete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder Sellerie als Hauptkultur angebaut werden.
Weitere Infos - LfL
© Antonia Grandl
Im März 2026 lud das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Holzkirchen zur Exkursion „Moorbodenschutz und Bodenerhalt mit Praxisbeispiel Beweidung auf Moor“ in den Loisach-Kochelsee-Mooren im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein. Die Teilnehmenden erhielten Einblicke in Maßnahmen zum Erhalt mooriger Flächen und deren Bewirtschaftung durch Beweidung. Mehr
Hage sind baumreiche Hecken, die oftmals als lebendige Zäune Wiesen einfassen und Grundstücksgrenzen markieren. Ihre Entstehung reicht in die Zeit der klösterlichen Besiedelung und Landvergabe zurück. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung stand die Hage im Mittelpunkt. Mehr
Im voralpinen Grünlandgürtel Bayerns treten zunehmend Kreuzkrautarten auf. Besonders das Jakobs- und das Wasserkreuzkraut machen in der Region Probleme. Das Erkennen und Bestimmen der Kreuzkräuter ist Voraussetzung, um die giftigen Pflanzen bekämpfen zu können. Es gilt, frühzeitig zu reagieren. Mehr
Umwandlung von Dauergrünland genehmigungspflichtig
Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist in Bayern ab dem 06.06.2014 jede Umwandlung Dauergrünland in Ackerland, Dauerkulturen und auch die Dauergrünlanderneuerung durch eine Grasnarbe zerstörende Maßnahme, nur dann noch zulässig, wenn er zuvor vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten genehmigt wurde.
Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem, dass naturschutz- und wasserrechtliche Gründe einem Umbruch nicht entgegenstehen und der Antragsteller mindestens im gleichen Umfang, in dem Dauergrünland umgebrochen werden soll, neues Dauergrünland anlegt.
Für umweltsensible Dauergrünlandflächen besteht ein vollständiges Umwandlungs- und Pflugverbot. Eine Genehmigung zur Umwandlung ist für diese Flächen nicht möglich.
Seit 28.10.2016 gilt dies auch, wenn Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Fläche umgewandelt, also bebaut oder aufgeforstet werden soll. In diesem Fall ist es allerdings nicht erforderlich, eine andere Fläche mit der entsprechenden Hektarzahl als Dauergrünland neu anzulegen.
Ein Umbruch ohne bzw. vor der Genehmigung kann zu Kürzungen der Förderung führen.
Die Genehmigungspflicht gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebsinhaber die EU-Direktzahlungen beantragen. Betriebe die ausdrücklich von den Greeningauflagen befreit sind, unterliegen nicht der Genehmigungspflicht.
Schwerpunkte
© LfL
Beim aktiven Klimaschutz rücken Moorböden in den Fokus: Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen informiert und berät Interessierte zu den Möglichkeiten vor Ort sowie zu den Maßnahmenprogrammen. Mehr
Neben der Düngeverordnung (DüV) sind für bestimmte Betriebe zusätzliche Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern relevant. Mehr
Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis beantragen. Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät. Mehr
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen ist Sitz der überregional tätigen Weiderechtskommission. Diese Kommission befasst sich mit der Regelung von alten Waldweiderechten, die immer noch auf vielen Flächen im Bergwald bestehen. Mehr
Die Bergbauernbetriebe bewirtschaften eine einmalige Kulturlandschaft. Sie stützen Wirtschaftskreisläufe, schützen vor Naturgefahren, erhalten die Biodiversität auf Almen und Alpen und pflegen Brauchtum. Die Almweide fördert die Tiergesundheit: Bei der Futteraufnahme im steilen Gelände werde weite Wege zurückgelegt. Mehr