Landwirtschaft

Rinder auf der Weide

Mit 57.070 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 34 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Der Schwerpunkt der Agrarproduktion in den Landkreisen Bad Tölz/Wolfratshausen und Miesbach liegt in der Milchviehhaltung mit ca. 36 000 Kühen in ca. 1 500 Betrieben. 33 Prozent der Betriebe im Landkreis Miesbach und 18 Prozent im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wirtschaften nach den Regeln des ökologischen Landbaus. Im Dienstgebiet werden 300 Almen alljährlich mit ca. 8 400 Rindern bestoßen.

Meldungen

Mittwoch, 12. November 2025, von 19.30 bis 21.00 Uhr
Online-Informationsveranstaltung zum BaySL Digital

Grafische Darstellung: 7 Kreise, im mittleren Person und Smartphone. © Bayern Innovativ GmbH

© Bayern Innovativ GmbH

Um das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) geht es am 12. November 2025. Nähere Informationen zur neuen Förderrichtlinie und deren Antragstellung online über iBALIS erfahren Sie von Referent Josef Friedl vom AELF Fürstenfeldbruck.  

Zugangslink Externer Link

Freitag, 21. November 2025, 09.00 Uhr
Holzkirchner Milchviehtag in der Oberlandhalle

Milchkühe stehen am Futtertisch

© Margarete Kohnert

Experten greifen am Freitag, 21. November 2025, auf dem Holzkirchner Milchviehtag in der Oberlandhalle in Miesbach Themen wie Rettung von Rindern bei Stallbränden und sinnvolle Kuhstallbautrends auf.   Mehr

Beratungsangebot zur Unternehmensentwicklung

Rohbau eines Stalles: betonierter Boden, darauf Streben mit Holzpfählen

Dem AELF Holzkirchen ist es ein Anliegen, Landwirtinnen und Landwirte mit unserem Beratungsangebot dabei zu unterstützen, ihre Betriebe erfolgreich in die Zukunft zu führen. Bei einer strategischen Unternehmens- und Innovationsberatung werden gemeinsam mit der Betriebsleiterfamilie Entwicklungs­möglichkeiten diskutiert.  Mehr

Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben

Schild mit Aufschrift "Wertvoller Tierbestand. Betreten für Unbefugte verboten"

© Angelika Warmuth

In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs. 

Das raten wir:

  • Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
  • Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
  • Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.

Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben

Landschaft aus der Vogelperspektive: bestimmte Gebiete sind rot und gelb markiert

© LfL

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.  

Weitere Infos - LfL Externer Link