Landwirtschaft
Mit 57.070 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 34 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt.
Der Schwerpunkt der Agrarproduktion in den Landkreisen Bad Tölz/Wolfratshausen und Miesbach liegt in der Milchviehhaltung mit ca. 36 000 Kühen in ca. 1 500 Betrieben. 33 Prozent der Betriebe im Landkreis Miesbach und 18 Prozent im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wirtschaften nach den Regeln des ökologischen Landbaus. Im Dienstgebiet werden 300 Almen alljährlich mit ca. 8 400 Rindern bestoßen.
Meldungen
Beratungsangebot zur Unternehmensentwicklung
Dem AELF Holzkirchen ist es ein Anliegen, Landwirtinnen und Landwirte mit unserem Beratungsangebot dabei zu unterstützen, ihre Betriebe erfolgreich in die Zukunft zu führen. Bei einer strategischen Unternehmens- und Innovationsberatung werden gemeinsam mit der Betriebsleiterfamilie Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert. Mehr
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm / Empfehlungen
Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese teilweise ausgleichen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gibt Empfehlungen bei Überschwemmungen während der Vegetationsperiode als Anhaltspunkte für die richtige Vorgehensweise vor Ort.
Die betroffenen Gebiete sind jetzt als anerkannte Fälle in der Feldstückskarte in iBALIS gekennzeichnet - dafür müssen Sie beim ersten Aufruf die Ebene "Schadensgebiete höherer Gewalt" in der Legende unter Ebenenauswahl hinzufügen. Für diese Flächen entfällt die Anzeige durch die Antragstellende und auch die individuelle Anerkennung. Auf anerkannten Flächen muss ein zum Mehrfachantrag angegebener Nutzungscode nicht mehr geändert werden, wenn wegen des Schadensereignisses eine andere Kultur angebaut wird.
Für Flächen mit Schäden, die nicht in diesen Gebieten liegen, sind Einzelanzeigen notwendig. Diese sind innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, dem zuständigen AELF mitzuteilen und nachzuweisen.
Bei speziellen Fragen zu einzelnen Flächen oder Schadensfällen hilft das AELF weiter.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
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