Mit 57.070 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 34 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt.
Der Schwerpunkt der Agrarproduktion in den Landkreisen Bad Tölz/Wolfratshausen und Miesbach liegt in der Milchviehhaltung mit ca. 36 000 Kühen in ca. 1 500 Betrieben. 33 Prozent der Betriebe im Landkreis Miesbach und 18 Prozent im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wirtschaften nach den Regeln des ökologischen Landbaus. Im Dienstgebiet werden 300 Almen alljährlich mit ca. 8 400 Rindern bestoßen.
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Neben der neuen Düngeverordnung (DüV) sind für bestimmte Betriebe zusätzliche Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern oder zur Erstellung einer betrieblichen Stoffstrombilanz relevant. Nachfolgend die wichtigsten Vorgaben im Verlauf der Düngesaison. Mehr
Bodennahe Gülleausbringung
Bei Grünlandflächen mit einer Hangneigung von mehr als 20 Prozent auf mehr als 30 Prozent eines Feldstücks (FID) gilt eine Ausnahme zur Pflicht der bondennahen Gülleausbringung.
Die betroffenen Flächen eines Betriebes kann jeder Landwirt einsehen im zugangsgeschützten Bereich von iBALIS unter dem Register Betriebsinformation > Betriebsspiegel > Steillagen nach DüV. Dort sind alle Flächen, die die Vorgaben einer Ausnahme aufgrund der Hangneigung erfüllen, gelistet.
Wer nach Abzug dieser Flächen von seiner gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) auf unter 15 Hektar LF kommt, kann auf die bodennahe Gülleausbringung im Gesamtbetrieb verzichten.
Nähere Auskunft erteilt das AELF Holzkirchen, Tel. 08024 46039-0.
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Aufgrund der örtlichen Witterungsverhältnisse und der aktuellen Witterungsprognosen kann heuer in ganz Bayern bis zum 15. März nicht gewalzt werden. Eine Allgemeinverfügung gestattet deshalb das Walzen bis zum 1. April 2021. Davon ausgenommen sind die Wiesenbrütergebiete.
Walz-Verordnung (Walz-VO) - Landesanstalt für Landwirtschaft
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) kam zu dem Ergebnis, dass in folgenden oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten eine Verlängerung der Frist bis einschließlich 8. April 2021 aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht notwendig ist:
Zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für die landwirtschaftlichen Nutztiere in Bayern lobt das Staatsministerium auch in diesem Jahr wieder den "Bayerischen Tierwohlpreis für landwirtschaftliche Nutztierhalter" aus. Gesucht sind praxisgerechte Ideen und deren Umsetzung, die Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen oder Geflügel ein hohes Maß an Wohlbefinden bieten. Bewerbungen sind bis 16. Mai 2021 möglich.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat einen neuen Newsletter "Landwirtschaft im Fokus". Dieser informiert monatlich über die aktuellen Themen der Landwirtschaft sowie über die neuesten Erkenntnisse aus Forschung und Praxis der LfL.
Wer eine Betriebsnummer braucht, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Dies gilt zum Beispiel für die Halter von Geflügel, Bienen, Pferden, Schafen, Ziegen oder Fischen.
Wandern in den Alpen ist beliebt. Doch ist bei Begegnungen mit dem Weidevieh Umsicht geboten. Um gefährliche Situationen zu vermeiden, sollten Wanderer Empfehlungen beachten und Verhaltensweisen der Rinder kennen. Mehr
Biodiversität steht für die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde. Im Ökosystem sind Mensch, Tier, Pflanze und Landschaft miteinander verwoben. Wer diese Vielfalt schützt, sorgt für eine intakte Umwelt, mehr Lebensraum für Insekten und damit auch für Lebensqualität und Wohlergehen aller. Mehr
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Die Wildlebensraumberatung an unserem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstützt das Ziel, typische Strukturen, Tier- und Pflanzenarten in der offenen Kulturlandschaft und in den Übergängen zum Siedlungsbereich zu erhalten und zu verbessern. Mehr
Die Landwirtschaft trägt durch die Bewirtschaftung des Offenlandes beim Gewässerschutz eine hohe Verantwortung. Die Gewässerschutzberatung an unserem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) berät Landwirte zur gewässerschonenden Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen und erarbeitet gemeinsam Maßnahmen zum Gewässerschutz in der Region. Mehr
Seit dem 1. August 2019 ist es aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbaulich zu nutzen. Mehr
Die bayerischen Landwirte bauen nachwachsende Rohstoffe für die Energieversorgung an. Sie achten gleichzeitig als Unternehmer auf einen sparsamen Energieverbrauch am Hof.
Die nachhaltige Technisierung und Automatisierung in der Landwirtschaft ist der Motor für den ländlichen Raum. Landtechnikberater bewerten die Systemtechnik landwirtschaftlicher Betriebe und zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf.
Der Landtechnikberater hat seinen Sitz am AELF Erding
Die Berater von LandSchafftEnergie am Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung in Rosenheim informieren Land- und Forstwirte zu Biomasse und Energiesparen.