Grundlehrgang „Sichere Waldarbeit“

Merkblatt für Kursinteressenten

Wichtige Informationen zu den Kursen, die von der Bayerischen Forstverwaltung – Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen angeboten werden:

Grundkurs "Sichere Waldarbeit"

  • Der Grundlehrgang „Sichere Waldarbeit“ erfüllt die Kriterien des „Modul-Motorsägengrundlehrgang“ der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
  • Der Kurs dient ausschließlich der Aus- und Fortbildung von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern und kann weitergehende Anforderungen nicht erfüllen
  • Regelmäßig bei Waldbesitzenden mithelfende Angehörige können den Kurs auch buchen, die Ausbildung von Brennholzselbstwerbern ist nicht möglich
  • Das Mindestalter für die Teilnahme ist ausnahmslos 18 Jahre
  • Die Kursgebühr beträgt 60 Euro
  • Bei der Kursanmeldung geben Sie bitte die Versicherungsnummer der SVLFG für Ihren Forstbetrieb an
  • Kurzfristige Kursabsagen (14 Tage vor Kursbeginn oder später) befreien nicht von der Pflicht zum Entrichten der Kursgebühr
  • Ist ein Kurs noch nicht ausgebucht, erhalten Sie gleich bei der Anmeldung einen Termin. Ansonsten werden Sie auf eine Warteliste gesetzt und informiert, sobald ein freier Kursplatz zur Verfügung steht
  • Der Kurs dauert zwei ganze Tage und beginnt i. d. R. um 9:00 Uhr. Er findet nur an Arbeitstagen statt
  • Bei Witterung die nicht mehr den Sicherheitserfordernissen entspricht (Nebel, stärkerer Wind, Nassschnee mit gebogenen Bäumen usw.), ist die praktische Ausbildung nicht möglich, und eine Terminänderung muss vorgenommen werden!
  • Mit der konkreten Kurseinladung, die Ihnen etwa 14 Tage vor dem Kurs zugeht, erhalten Sie eine Rechnung über die Kursgebühr, Informationen über den Kursort, die mitzubringende Ausrüstung, den Treffpunkt usw
  • Jede Kursteilnehmerin und jeder Kursteilnehmer muss eine komplette persönliche Schutzausrüstung („PSA“), in gutem UVV-gerechtem Zustand mitbringen, bestehend aus:
    • Schutzhelmkombination mit Gehör- und Gesichtsschutz
    • Schnittschutzhose
    • Sicherheitsschuhwerk mit Stahlkappe und Schnittschutzeinlage
    • Schutzhandschuhe
  • Ferner werden eine für Waldarbeiten geeignete Motorsäge (keine leichten Baumarktsägen, Elektro-, Akkusägen oder Baumpflegesägen) sowie Werkzeug und passende Kettenfeilen benötigt. Die Motorsäge sollte grob gereinigt sein, die Kette sollte möglichst nicht geschärft, aber auch nicht stark beschädigt oder extrem stumpf sein
  • Es wird empfohlen, zusätzlich eine Forstjacke mit Leuchtfarben zu tragen
  • Ausbildungsziele des Grundlehrgangs „Sichere Waldarbeit“ sind:
    Grundlagen der Unfallverhütung bei Waldarbeiten, Ausrüstung, Werkzeug- und Kettenpflege sowie Fälltechniken zum Fällen und Aufarbeiten von schwachen bis mittelstarken Bäumen bei einfachen Verhältnissen, hierzu Praxisübungen im Wald
  • Der Kurs ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden Fäll- und Aufarbeitungskursen

Aufbaukurse

Grundsatz vorab: Aufbaukurse richten sich an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit absolviertem Grundkurs „Sichere Waldarbeit“ und viel Praxiserfahrung.
Eintägiger Aufbaukurs im Nadelstarkholz/Laubstarkholz

  • Beschreibung:
    Kursinhalte sind im Nadelstarkholz Fällung, Einsatz Hydraulikheber und/ oder Seilzug, im Laubstarkholz Fälltechniken bei Hängern, Schnitttechniken im gespannten Holz
  • Ausrüstung:
    Wie beim Grundlehrgang „Sichere Waldarbeit“, als Motorsäge eine leistungsstarke Maschine mit langem Schwert und möglichst eine zweite, leichtere Motorsäge
  • Dauer: Eintägiger Praxistag im Wald
  • Kosten: 40 Euro
  • Bezahlung: Wie beim Grundlehrgang „Sichere Waldarbeit“

Weitere Aufbaukurse mit speziellen Themen werden bei Nachfrage angeboten, sie kosten je nach Kursinhalt und möglicher Teilnehmerzahl 25 bis 40 Euro je Teilnehmer.

Freiwillige Feuerwehren - Motorsägenlehrgang

  • Der FFW-Motorsägenlehrgang beinhaltet die Module 1+2 der ehemaligen GUV-I 8624
  • Der Lehrgang richtet sich an aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
  • Aus Kapazitätsgründen sollte der Lehrgang auf einige wenige Motorsägenführer je Feuerwehr begrenzt werden, keine Schulung ganzer Feuerwehren!
  • Das Mindestalter für die Teilnahme ist ausnahmslos 18 Jahre
  • Der Lehrgang ist kostenfrei
  • Der Revierförster vereinbart in Absprache mit Ihnen einen geeigneten Lehrgangstermin
  • Der Lehrgang dauert zwei ganze Tage und beginnt i. d. R. um 9:00 Uhr. Er
    finden nur an Wochentagen statt
  • Kursteilnehmer müssen eine komplette persönliche Schutzausrüstung („PSA“), in gutem UVV-gerechtem Zustand mitbringen:
    • Schutzhelmkombination mit Gehör- und Gesichtsschutz
    • Schnittschutzhose
    • Sicherheitsschuhwerk mit Stahlkappe und Schnittschutzeinlage (oder für den Motorsägeneinsatz zugelassene Feuerwehrschuhe)
    • Schutzhandschuhe
  • Ferner eine für den Lehrgangszweck geeignete Motorsäge. Die Motorsäge sollte grob gereinigt sein, die Kette sollte möglichst nicht geschärft, aber auch nicht stark beschädigt oder extrem stumpf sein
  • Es wird dringend empfohlen, zusätzlich zur Mindest-PSA eine Feuerwehrjacke mit Leuchtfarben o. ä. zu tragen
  • Ausbildungsziele des FFW-Lehrgangs sind:
    Grundlagen der Unfallverhütung beim Motorsägeneinsatz, Ausrüstung, Werkzeug- und Kettenpflege, Beurteilen von Spannungen im Holz, Möglichkeiten und Grenzen von Spannungs-Schnitttechniken, Praxisübungen am liegenden, unter Spannung stehenden Holz

Für alle Kurse erfolgt die Anmeldung bei dem für Sie zuständigen Revierförster:

Weiterführende und intensivere Kurse für Waldbesitzer bietet die Waldbauernschule Goldberg in Kelheim an.