Jagd

Das Bayerische Waldgesetz fordert die Bewahrung bzw. Herstellung eines standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustands des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Wald vor Wild“. Die Bejagung soll daher insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.

Meldungen

Zustand der Waldverjüngung im Amtsbereich
Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2024

Junge Bäume mit Wäscheklammern an den Spitzen und Zollstock daneben. Dahinter verschwommen zu erkennen Förster in Dienstkleidung. (© Lisa Schubert, AELF FFB)

Die Forstlichen Gutachten bewerten die Situation der Waldverjüngung. Zusammen mit den ergänzenden Revierweisen Aussagen sind sie wichtige Grundlage für die behördliche Abschussplanung. Aktuelle Informationen zu den Forstlichen Gutachten 2024 finden Sie hier.  Mehr

Pressetermin des "Runden Tisches Jagd" im Wald
Waldumbau - wie rüsten wir unsere Wälder für die Zukunft?

Gruppe von Menschen steht im WAld

Die Zukunft der Wälder im Nordlandkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gemeinsam gestalten, war zentrales Thema eines Waldbeganges, zu dem der Runde Tisch Jagd nach Holzhausen eingeladen hatte.  Mehr

Jägerprüfung

Die Jägerprüfung am Amt in Rosenheim

Das AELF Rosenheim ist einer von 16 Prüfungsstandorten in Bayern, an denen die staatliche Jägerprüfung abgelegt werden kann. 

Ansprechpartner

Bernhard Egger
AELF Rosenheim
Bahnhofstraße 10, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 3004-2024
E-Mail: poststelle@aelf-ro.bayern.de