Unser Wald
Natura 2000-Gebiete in den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen

Logo: Natura 2000 (3:2)

Im Amtsbereich Holzkirchen befinden sich insgesamt 27 Flora-Fauna-Habitat-(FFH) und Vogelschutz (SPA)-Gebiete, die Teil des europaweiten Netzes Natura 2000 sind.

Hauptziele von Natura 2000 sind der Erhalt unseres heimischen Naturerbes, aber auch die Sicherung einer zukunftsfähigen nachhaltigen Landnutzung durch Landwirte und Waldbesitzer. Diese haben in vielen Gebieten durch einen verantwortungsbewussten und pfleglichen Umgang mit der Natur zum jetzigen guten Erhaltungszustand der Gebiete maßgeblich beigetragen.
Insgesamt sind im Landkreis Miesbach 21.994 ha als FFH- und 17.749 ha als Vogelschutzgebiet, im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 21.735 ha als FFH- und 14.750 ha als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die Vogelschutzgebiete überlappen sich in beiden Landkreisen größtenteils mit FFH-Gebieten. Der Forstbereich am AELF ist zuständig für Natura 2000 im Wald.

Erhaltungsziele - Verschlechterungsverbot - Umsetzung

1992 wurde in Rio de Janeiro die internationale Konvention zum Erhalt der Artenvielfalt beschlossen. Natura 2000 ist der wesentliche Beitrag Europas dazu und eines der umfassendsten Naturschutzprojekte weltweit. Unter dem Begriff „Natura 2000“ werden die sogenannten FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiete und die Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) zusammengefasst. Diese Gebiete sollen für die nächsten Generationen typische europäische Arten und deren Lebensräume in einem guten Zustand erhalten. Dafür wurden für jedes einzelne Gebiet sogenannte Erhaltungsziele formuliert. Diese beschreiben die Besonderheiten und damit den Schutzzweck des Gebietes.

Unter Berücksichtigung dieser Erhaltungsziele bleibt die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich. Das sogenannte Verschlechterungsverbot kann die Bewirtschaftung jedoch dann einschränken, wenn die Erhaltungsziele und damit der Schutzzweck des Gesamtgebietes erheblich gefährdet. Dies ist bei einer Bewirtschaftung wie bisher in der Regel nicht gegeben. Projekte, die eventuell eine Verschlechterung bewirken könnten und daher vor Beginn mit dem AELF Holzkirchen oder der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abgeklärt werden sollten, sind zum Beispiel:

  • Wegebau
  • großflächige Einbringung fremdländischer Baumarten
  • Entnahme von Höhlenbäumen
  • Entwässerung von Flächen
  • Größere Hiebsmaßnahmen (Kahlschlag)

Diese führen jedoch nicht immer zwingend zu einer Verschlechterung im Sinne der Natura 2000-Vorschriften. Bei solchen oder anderen Projekten sollte am besten vorher der zuständige Revierleiter oder die zuständige Revierleiterin hinzugezogen werden, um gemeinsam verträgliche Lösungen für die Umsetzung der Projekte zu finden.

Für jedes Natura 2000-Gebiet wird in den kommenden Jahren ein Managementplan erstellt. Dabei werden die wertvollen Lebensräume und Arten erfasst, bewertet und Maßnahmen zu ihrem Erhalt geplant. Diese Aufgabe übernimmt im Wald die Forstverwaltung. Im Offenland ist die Naturschutzverwaltung zuständig.

Natura 2000: Der Managementplan

Falls Sie Fragen als Besitzer oder Besitzerin von Waldflächen in Natura 2000-Gebieten haben, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Revierleiter oder Ihre zuständige Revierleiterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Regionale Ansprechpartner Forst Externer Link

Kontakt

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen
Rudolf-Diesel-Ring 1a
83607 Holzkirchen
Tel.: 08024 46039-0
Fax: 08024 46039-1111
E-Mail: poststelle@aelf-hk.bayern.de

Für Fragen zum Offenland wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises.