Waldschutz
Asiatischer Laubholzbockkäfer in Miesbach

Asiatischer Laubholzbockkäfer auf Blatt

© LfL

Befall von Laubbäumen durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer festgestellt

Die Bay. Landesanstalt für Landwirtschaft stellte im August 2019 in Miesbach einen Befall von Laubbäumer durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer fest. Der Asiatische Laufholzbockkäfer ist ein eingeschleppter Baumschädling. Da er fast alle heimischen Laubbaumarten befallen und auch gesunde Bäume innerhalb weniger Jahre zum Absterben bringen kann, ist er besonders gefährlich.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen ist für die Bekämpfung des Käfers auf Waldflächen zuständig. Auf allen übrigen Flächen ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig.

Allgemeinverfügung

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (Siedlungsbereiche und Offenland) und die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (Waldflächen) haben zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers je eine Allgemeinverfügung erlassen.
Darin sind unter anderem die Ausweisung eines abgegrenzten Gebietes und Verpflichtungen der Waldbesitzer enthalten.

Allgemeinverfügung für das Befallsgebiet Miesbach

Betroffen sind Gebiete der Stadt Miesbach sowie der Gemeinden Hausham und Irschenberg.

Allgemeinverfügung zur Änderung zur Allegmeinverfügung vom 15.November 2019

Antragsformular

Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Maßnahme bzw. Handlung gemäß Punkt 3.5 der Allgemeinverfügungen

Nach Punkt 3.5 Absatz 1 der Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers bedürfen alle Maßnahmen bzw. Handlungen im Sinne dieser Regelung (z.B. Transporte von spezifizierten Holz) der Zustimmung des AELF Holzkirchen. Dazu muss die entsprechende Maßnahme bzw. Handlung mindestens zwei Wochen vorher dem AELF Holzkirchen angezeigt werden. Sie können hierfür das nachfolgende Antragsformular per E-Mail, Fax oder Post an uns senden (siehe Kontaktdaten am Ende der Seite). Nach dem Eingang des Antrages wird sich ein Mitarbeiter des AELF Holzkirchen mit Ihnen in Verbindung setzen und die Details abklären.

Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Maßnahme (zum Ausdrucken) pdf 12 KB

Käferfund

Haben Sie einen Käfergefunden, der dem ALB ähnlich sieht, fangen Sie diesen bestenfalls bitte möglichst lebend ein und verwahren Sie ihn in einem verschließbaren Glas mit Luftlöchern im Deckel an einem schattigen Platz. Oder senden Sie uns aussagekräftige Fotos zu. Wichtig ist, dass auf den Bildern der ganze Käfer sowie die Musterung der Flügeldecken zu erkennen sind. Vermerken Sie den genauen Fundort (ggf. GPS-Koordinaten) des Käfers.
Eine genaue Bestimmung des Käfers ist nämlich notwendig, um eine Verwechslung mit einem der heimischen Bockkäfer, z.B. dem streng geschützten Alpenbock auszuschließen.

Befallsmerkmale

Bei Bäumen oder Holz mit verdächtigen Befallsmerkmalen wie z.B. Ausbohrlöchern bitten wir Sie ebenfalls, uns aussagekräftige Fotos und die genauen Lagekoordinaten zu übersenden, damit wir den Verdachtsfällen nachgehen können.

Verdächtiger Käferfund – was nun?

Wenn Sie Exemplare des Asiatischen Laubholzbockkäfers oder deren Befallsmerkmale vermuten, nehmen Sie bitte Kontakt mit zuständigen Behörden auf. Zur möglichst effizienten Bekämpfung und schnellen Ausrottung des Schädlings sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:

  • Bei Funden im Wald kontaktieren Sie das AELF Holzkirchen, (Kontaktdaten unten stehend)
  • bei Funden im Offenland oder in Hausgärten informieren Sie die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) entweder über die Telefon-Hotline oder per E-Mail (Kontaktdaten unten stehend)

Nicht zu verwechseln:

Asiatischer-Laubholzbockkäfer auf einem Baum

Asiatischer Laubholzbockkäfer (© Birgit Gleixner, LfL)

Alpenbock, streng geschützte Art, auf einem Baumstamm

Alpenbock - streng geschützte Art! (© Gero Brehm, AELF FFB)

Kontaktdaten

AELF Holzkirchen
Rudolf-Diesel-Ring 1a
83607 Holzkirchen
Tel.: 08024 46039-8205
E-Mail: alb@aelf-hk.bayern.de

ALB-Hotline der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Mo - Mi & Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr
Do: 13:00 bis 16:00 Uhr
Tel.: 08161 71-5730
E-Mail: alb@lfl.bayern.de

Weitere Informationen