Unser Wald
Natura 2000: Der Managementplan

Für jedes der 746 Natura 2000-Gebiete in Bayern wird ein Managementplan erstellt.

Im Managementplan werden das Vorkommen sowie der Zustand der im jeweiligen Gebiet bedeutsamen Lebensräume und Arten festgestellt. Notwendige Maßnahmen werden vorgeschlagen, die für die Bewahrung oder gegebenenfalls Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands erforderlich sind.

Wer ist für die Managementplanung zuständig?

Beispielhafte Bestandeskarte im ManagementplanZoombild vorhanden

AELF HK, Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, Fachdaten: Bayerische Forstverwaltung, Bayerisches Landesamt für Umwelt

Schützenswerte Waldlebensräume und Arten, die im Wald vorkommen, werden von der Forstverwaltung kartiert. Im Regierungsbezirk Oberbayern führt diese Arbeiten die Fachstelle Waldnaturschutz durch, die ihren Sitz am AELF Ebersberg hat. Bedeutsame Lebensräume und Arten des Offenlandes werden von der Naturschutzverwaltung beplant. Für diese Arbeiten werden i.d.R. Planungsbüros beauftragt.

Häufig gestellte Fragen zum Managementplan - Bayerisches Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Externer Link

Ablauf der Planung und deren Umsetzung

Bevor die Arbeit im Gelände beginnt, werden die beteiligten Grundeigentümer, die Kommunen und alle interessierten Verbände und Bürger bei einer Auftaktveranstaltung über Natura 2000 und den Beginn der Managementplanung für das jeweilige Gebiet informiert.

Der Entwurf des Managementplanes wird an einem sog. Runden Tisch vorgestellt und mit den Beteiligten diskutiert. Dieser Prozess soll gerade für die Grundeigentümer so transparent wie möglich gestaltet werden.

Für die Umsetzung von Maßnahmen im Wald sind die örtlichen Revierleiter und Revierleiterinnen am jeweiligen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich. Im Offenland ist für die Umsetzung die jeweilige Naturschutzbehörde zuständig.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Rudolf-Diesel-Ring 1a
83607 Holzkirchen
Tel.: 08024 46039-0
Fax: 08024 46039-1111
E-Mail: poststelle@aelf-hk.bayern.de

Wie verbindlich ist der Managementplan für die Grundbesitzer?

Rechtlich ist der Managementplan nur behördenverbindlich. Das heißt er, hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die einzelnen Grundbesitzer. Er enthält vielmehr einen Auftrag an die staatlichen Behörden, dafür zu sorgen, dass der günstige Erhaltungszustand der schützenswerten Lebensräume und Arten bewahrt und wo nötig wiederhergestellt wird.
Die dafür notwendigen Maßnahmen werden vom Managementplan beschrieben, diese sind für private Grundeigentümer freiwillig.

Für Grundeigentümer gibt der Managementplan wertvolle Informationen

  • über eventuelle Schutzgüter auf ihren Flächen
  • welche Bewirtschaftungsmaßnahmen vollkommen unproblematisch oder sogar erwünscht und hilfreich sind bzw
  • wo eine vorherige Abstimmung mit den zuständigen Revierleitern oder der Unteren Naturschutzbehörde empfohlen oder gar nötig ist

Wo kann man fertige Managementpläne einsehen?

Nachdem der Entwurf am Runden Tisch diskutiert wurde, wird die Endfassung ausgearbeitet. Alle fertigen Managementpläne können dann auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU Bayern) eingesehen und herunter geladen werden.

NATURA 2000 in Bayern - Managementpläne - Bayerisches Landesamt für Umwelt Externer Link